BTM-Tresore für Apotheken, Kliniken, Ärzte und Labore
Unsere Empfehlungen für Kliniken, Apotheken, Labore und alle, die am BtM-Verkehr teilnehmen…
BtMG § 15 Sicherungsmaßnahmen
„Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der Betäubungsmittel erforderlich ist.“
Hier haben wir gängige Produkte für Ihre Branche in einer Schnellübersicht zusammen gestellt.
Wir bieten Ihnen Betäubungsmitteltresore gemäß den Richtlinien der Bundesopiumstelle zur Aufbewahrung von Opiaten und Betäubungsmitteln. Die neueste Fassung dieser Richtlinien finden Sie hier – BfArM 4114 oder BfArM 4114-K. Weiterhin bieten wir Ihnen Multi- und Duplexsafes zur sicheren Aufbewahrung von Dokumenten und Datenträgern. Patiententresore für Belegzimmer gehören ebenso zu unserem Sortiment, wie Tresortüren zur Sicherung von Betäubungsmittellagern.
Service- und Wartungsarbeiten rund um Tresore und Türen führen unsere geschulten Techniker aus.
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