Sicherheit in höchster Qualität - zu fairen Preisen !

Seit über 20 Jahren bieten wir höchste Qualität, Fachkompetenz und Flexibilität für Ihre Sicherheit

Mitglied der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (FuP) im ECB-S

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Wir liefern: Safe, Tresore, Datensafe, Waffenschrank, Tresortür, Tresor

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Zertifizierte Datensicherungsschränke

Magnetische Datenträger sind sehr empfindlich und können schon bei niedrigen Temperaturen zerstört werden. Außerdem wird die Haltbarkeit der Datenträger  durch verschiedene Faktoren wie Hitze, Staub, Wasser oder Licht beeinflusst. Aus  diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass Vorkehrungen zum Schutz wichtiger  Datenträger getroffen werden. Unsere Datenträgersafes sind für eine Schutzdauer von 1 oder 2 Stunden verfügbar. (BundesDatenSchutzGesetz BDSG hier)

Ü Nähere Informationen zu den Testbedingungen finden Sie [hier]

Schränke für Datenträger und Disketten

Datasafe MICRO

S 60 DIS nach EN 1047-1

Datasafe DataPlus

S 120 DIS nach EN 1047-1

Datasafe Secure Data TIPP

120 Min. nach NT Fire 017

Verschlusssachenschränke SG 1 und SG 2 VS

Datenschrank SG 1 VS

nach BSI 7565 und 7566

Datenschrank SG 2 VS

nach BSI 7565 und 7567

Schlüsselendbehälter

nach BSI 7570

Für weitere Informationen einfach die gewünschte Modellreihe anklicken.

Wir liefern: Tresor, Waffenschrank, Wertschrank, Wertschutzschrank, Tresorservice, Dokumentenschrank, Datenschrank, Duplexsafe, Dokumentensafe, Waffenraum, Einwurftresor, Tresortür, Waffenkammer, Schlüsseltresor, Schlüsselschrank, Tresore

Am 01. Januar 2002 ist eine Gesetzesänderung in der Abgabenordnung (AO) in Kraft getreten:

Zur Beschleunigung von Buchprüfungen sind am 01.01.2002 neue Gesetze in Kraft getreten, die jedes Unternehmen zur elektronischen Archivierung seiner Daten und deren jederzeitigen Verfügbarkeit verpflichtet. Dadurch wird ein effizientes Datensicherungssystem unverzichtbar.

Neuerungen der §§ 146 und 147 der AO:

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) definieren klar in der Neufassung der §§ 146 und 147 Abgabenordnung die zu archivierenden steuerlich relevanten Daten. Darunter fallen z.B. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare aber auch Handels- und Geschüftsbriefe sowie Buchungsbelege.

Weiter wird festgesetzt, dass alle Daten innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für eine staatliche Buchprüfung jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar sein müssen. Dies bedeutet in der Praxis die Pflicht zur elektronischen Archivierung aller steuerlich relevanten Daten und deren allzeitige Verfügbarkeit.

Durch die neue Gesetzgebung gefährdet ein Datenverlust nicht mehr nur die Existenz des Betriebes, die Verantwortlichkeit macht sich der Unternehmer jetzt auch strafbar, wenn er nicht mehr auf gesicherte Daten zurückgreifen kann!

© 2006-2008 Wolfgang Gümbel Tresorbau, Siegbach - Fon +49 (0) 27 78 / 9 20 10  Fax +49 (0) 27 78 / 92 01 50   -  last update 2008-01-16