Kliniken & Krankenhäuser

BtMG § 15 Sicherungsmaßnahmen

„Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der Betäubungsmittel erforderlich ist.“

Hier haben wir für Sie eine kurze Übersicht von Betäubungsmitteltresoren im PDF-Format zusammengestellt

Wir bieten Ihnen Betäubungsmitteltresore gemäß den Richtlinien der Bundesopiumstelle zur Aufbewahrung von Opiaten und Betäubungsmitteln. Die neueste Fassung dieser Richtlinien finden Sie hier – BfArM 4114 oder BfArM 4114-K. Weiterhin bieten wir Ihnen Multi- und Duplexsafes zur sicheren Aufbewahrung von Dokumenten und Datenträgern. Patiententresore für Belegzimmer gehören ebenso zu unserem Sortiment, wie Tresortüren zur Sicherung von Betäubungsmittellagern.

Service- und Wartungsarbeiten rund um Tresore und Türen führen unsere geschulten Techniker aus.

Hier haben wir gängige Produkte für Ihre Branche in einer Schnellübersicht zusammen gestellt.
Um ausführliche Informationen zu den einzelnen Tresoren zu erhalten klicken Sie bitte auf das entsprechende Foto.

Details Feuerschutztresor Sylt 1

DUPLEX - Grad 1, EN 1143-1 & Datenfach
DUPLEX – Grad 1, EN 1143-1 & Datenfach
Gefahrstoffschrank VFB 195.120-gelb
Gefahrstoffschrank nach EN 14470-1
Computersafe MLP – Stufe A, VDMA 24992
BTM-Tresor - Grad N/0, EN 1143-1
BTM-Tresor - Grad N/0, EN 1143-1
GOLD-PANZER - Grad 2, EN 1143-1
SILBER-PANZER – Grad 1, EN 1143-1
DIAMANT-PANZER - Grad 1, EN 1143-1
DIAMANT-PANZER - Grad 1, EN 1143-1
BTM-Tresor - Stufe B, VDMA 24992
BTM-Tresor – Stufe B, VDMA 24992
BTM-Tresor - Grad 1, EN 1143-1
BTM-Tresor – Grad 1, EN 1143-1
BTM-Safe - Grad 3, EN 1143-1
BTM-Safe - Grad 3, EN 1143-1