Behördenschränke nach BSI-Norm

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat technische Anforderungen an Stahlschränke zur Aufbewahrung von VS festgelegt. Nur Stahlschränke, die diesen Anforderungen entsprechen, dürfen zur Aufbewahrung von VS verwendet werden und werden von durch das BSI zugelassenen Unternehmen hergestellt und sind als Stahlschränke der Sicherheitsgrade I und II mit der Bezeichnung SG I VS (nach BSI TL 03406/03407) und SG II VS (nach BSI TL 03406/03408) lieferbar.

Jeder einzelne Stahlschrank gemäß diesen Anforderungen wird durch den Güteprüfdienst der Telekom vor Auslieferung an den Besteller „gütegeprüft“. Hinsichtlich Größen und Facheinteilung bestehen zwischen der Normalausführung (SG I und SG II) und der Ausführung für VS (SG I VS und SG II VS) keine Unterschiede. Die Ausführung für VS unterscheidet sich jedoch von der Normalausführung insbesondere durch höherwertige Schlösser und ein aufwändigeres Riegelwerk (höherer Sicherheitswert). Außerdem sind die Fachböden eingeschweißt. Verstellbare Einlegeböden sind nicht vorgesehen.

Für ausführliche Produktinformationen einfach das entsprechende Foto anklicken.

SG1-VS-Grösse 1 - Ausführung E

Stahlschrank
SG 1 VS

SG2-VS-Grösse 1 - Ausführung E

Stahlschrank
SG 2 VS

Schluesselendbehälter

Schlüsselendbehälter

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